Seeblick Berlingen
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Kassen- und Versicherungsbeiträge

Wenn Sie von Ihrem Arzt an uns überwiesen werden und über eine Zusatzversicherung verfügen, zahlen in der Regel alle Krankenkassen und Krankenversicherungen freiwillig die üblichen Beiträge bei einem Kuraufenthalt. Neuerdings werden z.T. auch Ernährungskurse anteilig bezahlt. Vom Arzt verordnete Untersuchungen, Laborleistungen und Therapien werden im üblichen Rahmen von den Kassen vergütet. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse oder Versicherung vor Kurantritt. Notwendige Abklärungen oder Behandlungen in unserer Arztpraxis können über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Fachkurhaus Seeblick  ZSR-Nr. H 7022.20
Arztpraxis im Seeblick ZSR-Nr. C 0017.20

ärztliches Verordnungsformular für Kur- und Erholungsaufenthalte

Haben Sie Fragen? Wir rufen Sie gerne zurück!

   
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